Gasanbieter wechseln: So läuft es ab, ohne dass etwas schiefgeht
Inhalt dieser Seite
- Der Ablauf in fünf Schritten
- Den Termin nicht vergessen
- Welche Kündigungsfrist gilt für Dich?
- Wann Du besser selbst kündigst
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
- Kann die Versorgung ausfallen?
- Was der Wechsel konkret bringt
- Was Du für den Wechsel bereithalten solltest
- Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel
Den Gasanbieter zu wechseln ist kostenlos, dauert wenige Minuten und bringt einem durchschnittlichen Haushalt mehrere hundert Euro im Jahr. Trotzdem bleiben Millionen Verbraucher beim Grundversorger, meist aus Sorge vor Aufwand oder einer Versorgungslücke. Beide Sorgen sind unbegründet. Hier erfährst Du, was bei der Kündigung des Gasanbieters und beim Anbieterwechsel wirklich passiert, welche Kündigungsfrist für Dich gilt und wann Du besser selbst kündigst. Wer die aktuellen Gaspreise einmal vergleicht, sieht sofort, wie viel sich sparen lässt.
Der Ablauf in fünf Schritten
Für einen Wechsel des Gasanbieters musst Du nur einen neuen Versorger auswählen und dort einen Vertrag abschließen. Eine Kontaktaufnahme zum alten Gasanbieter ist nicht notwendig: Die Kündigung des alten Vertrags übernimmt der neue Vertragspartner direkt für Dich.
Den Termin nicht vergessen
Der teuerste Fehler beim Gasvertrag ist kein falscher Tarif, sondern ein verpasstes Datum. Trag Dein Vertragsende ein und leg Dir die Erinnerung in den Kalender.
Zuerst wählst Du den Gastarif aus. Dafür gibst Du Postleitzahl und Jahresverbrauch ein, vergleichst die Gaspreise und lässt nach Gesamtkosten sortieren.
Dann schließt Du den Vertrag beim neuen Anbieter ab. Er braucht dafür die Zählernummer, die Kundennummer des alten Vertrags und Deine Bankverbindung.
Anschließend übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Mit Vertragsabschluss wird er dazu bevollmächtigt und kündigt rechtzeitig beim alten Versorger. Erst wenn er die Kündigung ausgesprochen hat, läuft der Wechsel.
Du wartest die Bestätigung ab. Sie kommt schriftlich und nennt den konkreten Liefertermin. Erst damit ist der Anbieterwechsel verbindlich.
Zum Stichtag liest Du den Zählerstand ab und meldest ihn. Ein Foto vom Zähler ist der einfachste Nachweis.
Der neue Gasanbieter braucht in der Regel sechs Wochen bis acht Wochen Vorlauf. Rechne also nicht damit, dass die Belieferung kurz darauf startet. Bis dahin bleibst Du Kunde beim bisherigen Versorger.
Welche Kündigungsfrist gilt für Dich?
Das hängt davon ab, in welchem Vertrag Du steckst. Drei Fälle sind zu unterscheiden.
| Vertragsart | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Grundversorgung | zwei Wochen, gesetzlich garantiert |
| Sondervertrag mit Laufzeit | meist ein Monat zum Laufzeitende |
| Sondervertrag ohne Laufzeit | in der Regel vier Wochen bis drei Monate |
Wer in der Grundversorgung steckt, hat es am einfachsten: Zwei Wochen Frist, jederzeit. Bei Sonderverträgen steht die Kündigungsfrist im Vertrag, meist zusammen mit der Laufzeit. Verpasst Du das Ende der Laufzeit, verlängert sich der Gasvertrag automatisch, oft um zwölf Monate zu Bestandskundenkonditionen. Wer rechtzeitig kündigt, vermeidet das.
Wann Du besser selbst kündigst
In den meisten Fällen ist es besser, den neuen Gasanbieter kündigen zu lassen. Er kennt die Fristen und übernimmt die Formalitäten. Es gibt aber drei Ausnahmen, in denen Verbraucher selbst kündigen sollten:
- Die Kündigungsfrist läuft kurz ab. Dann ist der Weg über den neuen Anbieter zu langsam, Du solltest direkt selbst kündigen.
- Du hast ein Sonderkündigungsrecht und willst es sicher wahren.
- Du ziehst um. Beim Umzug gelten eigene Regeln, hier ist die eigene Kündigung der klarere Weg.
Kündige in diesen Fällen schriftlich und lass Dir den Eingang bestätigen. Eine E-Mail genügt, ein Einschreiben ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass rechtzeitig gekündigt wird.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Hat Dein Gasanbieter die Preise erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen lohnt fast immer. Es gilt unabhängig von der vereinbarten Laufzeit und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Das Recht besteht auch dann, wenn nur der Grundpreis steigt und der Arbeitspreis gleich bleibt.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Frist hängt daran, wann die Preiserhöhung wirksam wird. Wer zu lange wartet, verliert das Recht und bleibt zum neuen Preis im Vertrag. Reagiere deshalb zügig, sobald das Schreiben kommt, und schließe direkt einen neuen Vertrag ab. Ein Gasvergleich lohnt sich in dieser Situation besonders: Du kannst ohne Wartezeit in einen günstigeren Gastarif wechseln und sofort sparen.
Kann die Versorgung ausfallen?
Nein. Es entstehen weder Wechselkosten noch ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Gas dazustehen. Der Gesetzgeber schreibt eine lückenlose Belieferung vor.
Sollte ein neuer Anbieter ausfallen oder insolvent werden, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Physikalisch ändert sich beim Wechsel ohnehin nichts: Das Gas kommt weiter über dasselbe Netz des örtlichen Netzbetreibers, abgelesen wird derselbe Zähler. Es wechselt nur, wer Dir die Energie verkauft und abrechnet.
Was der Wechsel konkret bringt
Der Unterschied zwischen Grundversorgung und günstigstem Angebot liegt bei einem Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden häufig bei 500 bis 700 Euro im Jahr. Bei einer Wohnung mit 10.000 Kilowattstunden sind es immer noch 250 bis 350 Euro.
Dieses Geld sparst Du nicht einmalig, sondern jedes Jahr aufs Neue, solange Du regelmäßig vergleichst. Wer zusätzlich den Strom prüft, holt oft noch einmal denselben Betrag heraus. Wer den Gasanbieter wechseln möchte, sollte deshalb nicht auf den perfekten Zeitpunkt warten. Der beste Moment ist der, an dem die aktuelle Preisgarantie ausläuft.
Ein Hinweis zu Boni: Viele Anbieter locken mit einem Neukundenbonus, der die Rechnung im ersten Jahr deutlich drückt. Im zweiten Jahr fällt er weg. Rechne deshalb immer zweigleisig, einmal mit Bonus für das erste Jahr und einmal ohne für das zweite. Ein Tarif ohne Bonus, aber mit niedrigem Arbeitspreis ist über zwei Jahre oft die bessere Wahl.
Was Du für den Wechsel bereithalten solltest
- die Zählernummer, sie steht auf dem Gaszähler und auf der Jahresabrechnung
- die Marktlokations-ID oder Zählpunktbezeichnung, meist ebenfalls auf der Rechnung
- Name und Kundennummer Deines bisherigen Gasanbieters
- den Jahresverbrauch in Kilowattstunden von der letzten Abrechnung
- die IBAN für den monatlichen Abschlag
Für einen ersten Vergleich reichen Postleitzahl und Verbrauch, und er ist kostenlos. Die übrigen Angaben brauchst Du erst für den Vertrag beim neuen Anbieter. Wer bereits eine Jahresabrechnung zur Hand hat, findet dort alles Nötige.
Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel
Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?
In der Regel sechs bis acht Wochen. Die Spanne hängt an der Kündigungsfrist Deines bisherigen Vertrags. Aus der Grundversorgung heraus geht es schneller, dort gilt eine Frist von zwei Wochen. Beim Anbieterwechsel ist das die kürzeste Variante.
Muss ich meinen alten Gasvertrag selbst kündigen?
In den meisten Fällen nicht. Der neue Gasanbieter wird mit Vertragsabschluss zur Kündigung bevollmächtigt und übernimmt sie fristgerecht. Selbst kündigen solltest Du nur bei Umzug, bei einem Sonderkündigungsrecht oder wenn die Frist unmittelbar bevorsteht.
Was kostet der Wechsel des Gasanbieters?
Nichts. Weder der alte noch der neue Versorger darf Gebühren für den Wechsel verlangen. Auch der Netzbetreiber berechnet nichts.
Was passiert, wenn der alte Anbieter die Kündigung ablehnt?
Dann verschiebt sich meist nur der Starttermin, etwa weil die Frist länger ist als angenommen. Der neue Anbieter meldet sich in diesem Fall bei Dir, der Gasvertrag beim neuen Versorger bleibt bestehen. Eine unbegründete Ablehnung ist selten und kann bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?
Ja, sofern Du einen eigenen Gasvertrag und einen eigenen Zähler hast. Wird das Gas über die Nebenkosten abgerechnet, weil die Wohnung an eine Zentralheizung angeschlossen ist, entscheidet der Vermieter über den Anbieter.
Wie oft sollte ich den Gasanbieter wechseln?
Einmal im Jahr lohnt eine Prüfung. Neukundentarife sind systematisch günstiger als Bestandskundentarife. Wer nach Ablauf der Preisgarantie im alten Tarif bleibt, zahlt im Schnitt deutlich mehr. Beim Vergleichen der aktuellen Gaspreise ist das der wichtigste Punkt, den Verbraucher beachten sollten.