Zum Inhalt springen
Jetzt vergleichen

Sonderkündigungsrecht Gas: Fristen, Musterbrief und Ablauf

Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit
Illustration eines Vertrags mit gesprengtem Kettenglied und Kalenderblatt als Symbol für das Sonderkündigungsrecht bei Gas
Inhalt dieser Seite
  1. Gilt Dein Sonderkündigungsrecht noch?
  2. Wann gilt das Sonderkündigungsrecht für Gas?
  3. Sonderkündigungsrecht bei einer Gaspreiserhöhung
  4. Sonderkündigung bei Umzug: was die Verträge regeln
  5. Weitere Fälle: Preissenkung, AGB-Änderung und Todesfall
  6. Musterbrief: so kündigst Du per Sonderkündigungsrecht
  7. Gilt das für Strom und Gas gleichermaßen?
  8. Erst den neuen Tarif suchen, dann kündigen
  9. Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht

Erhöht Dein Gasanbieter die Preise, musst Du die Preiserhöhung nicht hinnehmen. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Dir eine Sonderkündigung unabhängig von der vereinbarten Laufzeit und ohne Kündigungsfrist. Wer rechtzeitig davon Gebrauch macht, kommt sofort aus dem Gasvertrag heraus. Hier steht, wann das Recht greift, bis wann Du kündigen musst und wie das Schreiben aussehen sollte.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Das Sonderkündigungsrecht ist an die angekündigte Preiserhöhung gekoppelt und erlischt, sobald der höhere Preis wirksam wird. Wer das Schreiben liegen lässt, verliert es. Von der außerordentlichen Kündigung solltest Du deshalb am selben Tag Gebrauch machen, an dem die Post kommt.

Gilt Dein Sonderkündigungsrecht noch?

Fünf Angaben aus Deinem Preiserhöhungsschreiben, und Du weißt, bis wann Du kündigen kannst und was im Brief stehen muss.

Steht oben auf dem Brief oder in der E-Mail.

Der Termin, zu dem die Anpassung wirksam wird.

Was ändert sich?
Stand im Schreiben ein Hinweis auf Dein Sonderkündigungsrecht?
In welchem Vertrag steckst Du?
Angaben für den fertigen Brief optional

Was Du frei lässt, steht im Brief als Platzhalter in eckigen Klammern.

Die Berechnung läuft in Deinem Browser. Nichts wird übertragen oder gespeichert.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht für Gas?

Die rechtliche Grundlage ist § 41 EnWG. Ändert der Anbieter den Preis oder die Vertragsbedingungen einseitig, muss er Dich spätestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform informieren, verständlich und unter ausdrücklichem Hinweis auf Dein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Gasvertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung greifen soll.

Diese Fälle lösen ein Sonderkündigungsrecht aus:

  • Der Gasanbieter kündigt eine Preiserhöhung beim Arbeitspreis oder beim Grundpreis an.
  • Der Anbieter ändert die AGB oder andere Vertragsbedingungen zu Deinem Nachteil.
  • Der Gasanbieter senkt den Preis, verändert dabei aber die Zusammensetzung der Bestandteile.
  • Der Versorger führt den Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit zu geänderten Konditionen fort.

Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Anpassung ausschließlich auf einer geänderten Umsatzsteuer beruht. Auch bei Umlagen und Abgaben, die der Vertrag laut Preisanpassungsklausel automatisch weitergibt, ist die Rechtslage strittig. In diesem Fall lohnt der Blick in die AGB: Steht dort eine automatische Anpassung, räumt Dir der Gasanbieter die Sonderkündigung oft trotzdem freiwillig ein.

Sonderkündigungsrecht bei einer Gaspreiserhöhung

Der häufigste Fall ist die klassische Gaspreiserhöhung. Ihr Ablauf ist im Gesetz vorgezeichnet und immer gleich.

Du bekommst ein Schreiben als Brief oder E-Mail, meist mit dem Betreff „Anpassung Ihrer Preise“. Darin müssen Anlass, Umfang und Zeitpunkt der Preiserhöhung stehen sowie der Hinweis auf Dein Sonderkündigungsrecht. Fehlt dieser Hinweis, ist die Gaspreiserhöhung nach den Urteilen der Gerichte unwirksam, und Du zahlst weiter den alten Preis.

Der Anbieter muss Dich einen Monat vorher informieren. Für Kunden in der Grundversorgung gelten sechs Wochen und eine öffentliche Bekanntgabe. Als Grundversorgungskunde kannst Du ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen, ein besonderer Anlass ist dort nicht nötig.

Wichtig: Reagiere sofort, nachdem Du das Schreiben erhalten hast. Das Sonderkündigungsrecht endet mit dem Tag, an dem die höheren Preise gelten. Bis dahin kannst Du außerordentlich kündigen, danach nicht mehr. Wer erst danach kündigt, ist an die reguläre Kündigungsfrist gebunden und bleibt oft noch Monate im teuren Tarif, obwohl die Preiserhöhung längst greift.

Sonderkündigung bei Umzug: was die Verträge regeln

Beim Umzug ist die Lage anders, denn ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es hier nicht. Ob Du kündigen kannst, steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Gasanbieters. Fast alle Anbieter räumen die Sonderkündigung bei Umzug ein, üblich ist eine Frist von sechs Wochen zum Umzugstermin. Suche im Vertrag nach dem Stichwort Umzug, dort steht die genaue Regelung.

Der Versorger darf den Gasvertrag beim Umzug auch am neuen Wohnort fortführen, sofern er dort liefert. Dann ändert sich nur die Lieferadresse, meist verbunden mit einem neuen Preis, weil die Netzentgelte am neuen Wohnort abweichen. Genau in dieser Preisänderung liegt dann wieder ein Anlass für die Sonderkündigung.

Melde den Umzug frühzeitig und schriftlich, mit Auszugsdatum, Zählerstand und neuer Anschrift. Wer das versäumt, zahlt im schlimmsten Fall doppelt: für die alte Wohnung und am neuen Wohnort. Ein Umzug ist außerdem der beste Anlass, den Gasanbieter zu wechseln, weil Du ohnehin alle Daten zur Hand hast.

Weitere Fälle: Preissenkung, AGB-Änderung und Todesfall

Bei einer Preissenkung besteht das Sonderkündigungsrecht ebenfalls, denn § 41 EnWG stellt auf jede einseitige Preisänderung ab. Eine Preissenkung ist rechtlich nichts anderes als eine Preiserhöhung, nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Praktisch relevant wird das, wenn der Anbieter den Arbeitspreis senkt und gleichzeitig den Grundpreis anhebt. Rechne in diesem Fall nach, was für Deinen Verbrauch unter dem Strich herauskommt. Wer viel verbraucht, fährt nach einer solchen Preissenkung mitunter schlechter als vorher.

Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen, etwa die Zahlungsweise oder die Abschlagsanpassung, gilt dasselbe: Auch das ist eine einseitige Änderung. Auch hier muss er Dich einen Monat vorher informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Im Todesfall können die Erben den Gasvertrag außerordentlich beenden. Die meisten AGB sehen dafür eine Frist von zwei bis vier Wochen vor. Lege dem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei, sonst bearbeitet der Anbieter die Kündigung nicht.

Musterbrief: so kündigst Du per Sonderkündigungsrecht

Die Kündigung braucht keine Begründung und keinen Anwalt, das macht die Sache einfach. Textform genügt, eine E-Mail reicht also aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt den Brief zusätzlich per Einschreiben und bewahrt den Beleg auf. Von dieser Vorlage kannst Du für den Standardfall direkt Gebrauch machen. Ändere nur die Angaben in Klammern:

An [Name und Anschrift des Gasanbieters]
Kundennummer: [Nummer] · Zählernummer: [Nummer]

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Gasvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mir eine Anpassung der Preise zum [Datum] mitgeteilt. Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG Gebrauch und kündige den oben genannten Vertrag fristlos zum [Datum des Wirksamwerdens].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich und rechnen Sie zum Beendigungstermin ab. Der Zählerstand wird zu diesem Tag abgelesen und übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Unterschrift]

Schicke die Kündigung an die im Preiserhöhungsschreiben genannte Adresse, nicht an eine allgemeine Servicemail. Verlange immer eine Bestätigung mit dem konkreten Beendigungsdatum. Erhältst Du binnen zwei Wochen keine Antwort, hake nach und verweise auf die Vorlage und das Datum Deiner Sonderkündigung.

Gilt das für Strom und Gas gleichermaßen?

Ja. § 41 EnWG regelt beide Sparten identisch, deshalb finden Kunden für Strom und Gas dieselben Fristen und dieselben Pflichten des Anbieters vor. Wer beide Verträge beim selben Unternehmen hat, bekommt bei einer Preiserhöhung oft zwei Schreiben und muss zweimal kündigen. Eine Sonderkündigung für Strom beendet den Gasvertrag nicht automatisch mit.

Nutze die Gelegenheit und prüfe gleich beide Sparten. Ein Bündeltarif ist nur selten die günstigste Möglichkeit, und wer Strom und Gas getrennt vergleicht, kommt in der Regel besser weg.

Erst den neuen Tarif suchen, dann kündigen

Ein häufiger Fehler: kündigen und sich erst danach um den neuen Gasanbieter kümmern. Wer zum Stichtag keinen neuen Vertrag hat, rutscht automatisch in die Grundversorgung, und die ist fast überall die teuerste Variante.

Besser ist diese Reihenfolge. Vergleiche zuerst die Tarife für Deine Postleitzahl und wähle den künftigen Gasanbieter aus. Das ist einfach und dauert wenige Minuten. Kündige dann selbst per Sonderkündigungsrecht, damit die Frist gewahrt bleibt. Beim regulären Wechsel übernimmt der künftige Anbieter die Kündigung, bei der Sonderkündigung solltest Du sie besser selbst in die Hand nehmen, weil es hier auf wenige Tage ankommt.

Die Preiserhöhung ist unangenehm, aber sie ist auch eine Gelegenheit. Bestandskunden zahlen fast immer mehr als Kunden mit einem frischen Vertrag, und die besten Angebote stehen nur Neukunden offen. Wer die Preiserhöhung als Anlass nutzt und rechtzeitig den Gasanbieter wechseln lässt, spart bei durchschnittlichem Verbrauch schnell mehrere hundert Euro im Jahr.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht

Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?

Bis zu dem Tag, an dem die neuen Preise wirksam werden. Der Anbieter muss Dich mindestens einen Monat vorher informieren, in der Grundversorgung sechs Wochen. Diese Zeit ist Dein Fenster. Danach greift wieder die vertragliche Kündigungsfrist.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Textform genügt, eine E-Mail ist also ausreichend. Ein Einschreiben hat den Vorteil, dass Du den Zugang nachweisen kannst. Von einer telefonischen Kündigung solltest Du absehen, weil sie sich später kaum belegen lässt.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in der Grundversorgung?

Dort brauchst Du es gar nicht. Der Grundversorgungstarif ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar, unabhängig von einer Preiserhöhung. Genau deshalb solltest Du dort nicht länger als nötig bleiben.

Was passiert, wenn der Anbieter nicht auf mein Recht hingewiesen hat?

Dann ist die Preiserhöhung meist unwirksam. Widersprich schriftlich und verlange die Abrechnung zum alten Preis. Der Hinweis darauf ist nach § 41 EnWG Pflicht, nicht Kulanz. Im Zweifel prüft die Verbraucherzentrale das Schreiben.

Kann ich auch bei einer Preissenkung kündigen?

Ja. Das Gesetz stellt auf die einseitige Änderung ab, nicht auf ihre Richtung. Relevant ist das vor allem, wenn der Anbieter den Grundpreis anhebt und den Arbeitspreis senkt.

Muss ich beim Umzug den alten Gasvertrag kündigen?

Nur wenn Du ihn nicht mitnehmen willst oder der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es beim Umzug nicht, die Verträge der meisten Anbieter sehen aber eines vor.

Passende Ratgeber

Weitere Regionen